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Einbürgerungsverfahren

Ordentliche Einbürgerung

Voraussetzungen

Folgende Wohnsitzvoraussetzungen müssen Sie bei Abgabe des Gesuches zwingend erfüllen:
  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs.

Eingebürgert werden kann nur wer

  • mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
  • über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
  • die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
  • am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.

Vorgehen

Ausländerinnen und Ausländer, die in Uezwil wohnen und sich einbürgern lassen wollen, werden gebeten, mit der Gemeindekanzlei Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten bei uns eine Erstberatung. Nach der Vorregistrierung beim Regionalen Zivilstandsamt und dem Bestehen des staatsbürgerlichen Tests wird das Gesuchsformular abgegeben. Daraus ist ersichtlich, welche Dokumente eingereicht werden müssen.

Staatsbürgerlicher Test ("Einbürgerungstest")

Die staatsbürgerlichen Kenntnisse werden mittels eines staatsbürgerlichen Tests erhoben. Der Test wird von der Gemeindekanzlei durchgeführt. Der Test ist vor der Gesucheinreichung zu absolvieren. Die einbürgerungswillige Person muss den Test ab dem vollendeten 16. Lebensjahr absolvieren. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Es besteht eine Wartefrist von 2 Monaten zwischen den einzelnen Teilnahmen. Eine Teilnahme kostet CHF 50.

Der Test kann hier eingesehen und geübt werden. Auf der Website finden Sie ein PDF-Symbol, worauf sich ein Dokument mit allen möglichen Fragen und den richtigen Antworten öffnet.

Ein Termin für die Absolvierung des staatsbürgerlichen Tests kann bei der Gemeindekanzlei individuell vereibart werden. Bitte rufen Sie und an (Tel. 056 622 02 00).

Ausreichende sprachliche Kenntnisse

Die Bewerberin oder der Bewerber muss in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A2 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen GER) nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die gesuchstellende Person Deutsch in Wort und Schrift beherrscht (Muttersprache), während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in Deutsch besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch abgeschlossen hat. Auch mit einem Sprachtest, welcher bei nach GER anerkannten Anbietenden in der Schweiz oder im Ausland absolviert werden kann, können die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Zur Bestätigung wird hierfür ein Zertifikat ausgestellt.

Weitere Informationen

Sie finden auf der Website des Kantons Aargau weitere Informationen sowie Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen.

 

Erleichterte Einbürgerung

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Wo erhalte ich das Gesuchsformular?

Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen. Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des SEM

Zugehörige Objekte

Name
Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung (PDF, 17.7 kB) Download 0 Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung
Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren (PDF, 80.81 kB) Download 1 Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren